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Winterreifenpflicht in Deutschland

Seit dem 04.12.2010 besteht in Deutschland eine Winterreifenpflicht für Kraftfahrzeuge.

Gem. § 2 IIIa S.1 StVO darf bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden", die mit entsprechender M+S-Kennzeichnung versehen sind.

Ein Kraftfahrzeug i.S.d. § 1 II StVG ist jedes Landfahrzeug, dass mit Maschinenkraft bewegt wird, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Daher ist auch eine Simson Schwalbe als Kleinkraftrad ein Kraftfahrzeug i.S.d. Vorschrift, wodurch bei den o.g. Wetterbedingungen mit Bereifung mit M+S-Kennzeichnung gefahren werden muss!
Andernfalls wird durch das Führen eine Kraftfahrzeugs mit Sommerreifen (also ohne M+S-Kennzeichnung) eine Ordnungswidrigkeit (vgl. lfd. Nr. 5a BKatV - gem. Regelsatz - Bußgeld bei fahrlässiger Begehung - 40 Euro (Verdoppelung bei Vorsatz, also 80 Euro und ein Punkt in Flensburg) ) begangen.

Für die Simson Schwalbe ist dies unproblematisch, da auch hier eine Reihe von Winterreifen beispielsweise vom Hersteller "Heidenau" im Handel erhältlich sind.

Heidenau K 42 Silica
Heidenau K66 SnowTex