

Die DDR-Mopedanhänger aus dem VEB Metallkombinat Heldrungen (=MKH) waren für alle Simson-Fahrzeuge geeignet. Durch ihre robuste Bauweise, einer vollverzinkten und somit rostfreien Stahlwanne, die auf das Fahrgestell geschweißt ist, sind die Hänger sehr belastbar und auch für höhere Geschwindigkeiten geeignet.
Mittlerweile sind die selten gewordenen Hänger aus Heldrungen sehr begehrt, was wiederum zu einer hohen Nachfrage und einer enormen Wertsteigerung in den letzten Jahren geführt hat. Die MKH-Anhänger besitzen in der Mopedvariante je nach Modell ein Rücklicht mit Bremslicht und in der M3-Version auch Zusatzblinker. Zum Betreiben der elektrischen Anlage benötigen Sie an Ihrer Simson eine entsprechende Steckdose.
Fahrzeuge ohne diese Zusatzeinrichtung dürfen diese Hänger nicht im Straßenverkehr bewegen. Außerdem wird eine Anhängerkupplung mit entsprechender Kugelkupplung (ist bei der MKH-Reihe einheitlich, bis auf die Kupplung für den MKH/RB) benötigt.
Papiere für Hänger der MKH-Baureihe / Betriebserlaubnis
Oftmals besteht das Problem, dass über die Jahre die Papiere (Betriebserlaubnis) für den Hänger verloren gegangen sind. Das Problem dabei ist, dass für den Betrieb im Straßenverkehr aber eigentlich eine Betriebserlaubnis vorhanden sein muss. Meist wird bei Verkehrskontrollen ein Auge zugedrückt. Um kein unnötiges Risiko eingehen zu müssen, kann man sich Ersatzpapiere unter Angabe der originalen DDR-Typenschein-Nummer beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) (ähnlich wie Mopedpapiere) beantragen. Die Kosten betragen ca. 21 Euro (Stand Jan. 2010) und man erhält ein ca. 20-seitiges Dokument (Kopien der BE) für alle MKH-Baureihen.
UPDATE 2011: Mittlerweile stellt das KBA in Flensburg eine ganz normale Betriebserlaubnis für die MKH-Anhänger aus. Man erhält dann nicht mehr das ca. 20-seitige Dokument, sondern eine richtige BE, ähnlich der ABE für Simson-Fahrzeuge. Damit sind Sie bei einer Verkehrskontrolle auf der sicheren Seite! Die Kosten für die BE betragen ca. 21 Euro. Einfach eine Mail mit dem genauen Anhängertyp und der FIN an das KBA. :-)
(» E-Mail-Adresse vom KBA in Flensburg: mopedabe_beitrittsgebiet@kba.de)
Die DDR-Typenschein-Nummer lautet: 1034 (ABE-Ost)
[=später die DDR-Bauartgenehmigung BAG 1034-1]
Voraussetzungen zur Verwendung des Mopedanhängers im Straßenverkehr
folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Hänger im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann:
vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen vorhanden sein und funktionieren;
Wiederholungskennzeichen an der Rückseite des Hängers(aktuelles Kennzeichen vom Zugfahrzeug + Kennzeichen am Hänger);
40 Km/h Schild / Aufkleber auf der Rückseite - Vmax von 40 Km/h darf im Anhängerfahrbetrieb nicht überschritten werden!
Anhänger muss fahrtauglich und in einem ordnungsgemäßen Zustand sein (z.B. ausreichend Profiltiefe, Beachtung der zulässigen Gesamtmasse und Zuladung usw.);
Betriebserlaubnis muss vorliegen;
Kupplung muss korrekt einrasten und darf kein Spiel aufweisen;
Es muss sich bei dem Anhänger um eine Mopedvariante handeln - Der MKH/F (Fahrradvariante) ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen!