aktuelle Ansicht: » Schwalbe-Bauplan-Tool » Simson-FAQ » Soziusbetrieb / Fußraste / Kindersitz
keine Fotos verfügbar
» Themenbereich: DDR-Mopedanhänger
» Simson-FAQ - Bereifung
» Gastbeitrag von Dietmar Töpfer - Bereifung




Soziusbetrieb / Fußraste / Kindersitz

Der Mitfahrer auf einem motorisierten Zweirad - so auch bei der Schwalbe - wird als Sozius bezeichnet. Dabei sitzt der Mitfahrer auf der Sitzbank hinter dem Fahrzeugführer.

Alle Simson Schwalbe-Modelle sind für zwei Personen zugelassen, d.h. für den Fahrer und für einen Mitfahrer, wobei die KR51 sowie die KR51/1 noch über eine kürzere Sitzbank verfügten, so dass dort die Fahrt mit Sozius etwas beengt erfolgt. Im Soziusbetrieb sollte darauf geachtet werden, dass die maximal zulässigen Achslasten (vorne: 80 kg | hinten: 180 kg) und Traglasten der Bereifung nicht überschritten werden. Hinzu kommt, dass der Reifenfülldruck bei stärker Zuladung leicht erhöht wird. Im Fahrbetrieb entstehen zudem längere Brems- und Beschleunigungswege, wodurch besonders im Soziusbetrieb auf defensive Fahrweise zu achten ist. Auch das Fahrverhalten in Kurven wird negativ beeinträchtigt! Ebenfalls erhöht sich der Benzinverbrauch.
Für den Mitfahrer müssen außerdem Fußrasten am Fahrzeug vorhanden sein, die auch mit entsprechender Körpergröße sicheren Halt bieten müssen. Der Mitfahrer muss - wie der Fahrer - unterliegt der Helmpflicht und muss einen geeigneten Helm tragen.

Fahren mit DDR-Kindersitz
Für die Schwalbe gab es zu DDR-Zeiten auch spezielle Kindersitze, die im Bereich des Motortunnels am Beinschild montiert wurden und einen zusätzlichen Haltegriff am Lenker besaßen. Auf einem mit der KTA-Prüfnummer (Typschein Nr. 667 der KTA-Leistelle Dresden) versehenen Kindersitz dürfen gem. Bestandsschutz Kinder bis zum vollendeten 6 Lebensjahr mitgenommen werden, wenn der Sitz fest montiert ist und keinerlei Schäden aufweist. Dabei muss auch das Kind einen sicheren Sitz auf dem Kindersitz haben!

Einer Eintragung in die Papiere bedarf es bei originalen Kindersitzen aus DDR-Zeiten nicht! Die max. Traglast des Kindersitzes beträgt jedoch nur 20 kg! Nachbaukindersitze ohne diese Prüfnummer dürfen nicht ohne eine vorherige Einzelabnahme beim TÜV verwendet werden - allerdings ist fraglich, ob aufgrund der verschärften Sicherheitsbestimmungen eine Zulassung für einen Nachbaukindersitz im Stile des DDR-Kindersitzes erfolgt.

Mit einem Kind auf dem Kindersitz darf weiterhin ein Mitfahrer als Sozius mitgenommen werden, allerdings darf keinesfalls die zulässige maximale Achslast sowie Traglasten der Bereifung überschritten werden! Bedenken sie, dass eine derartige Beanspruchung des Materials, insbesondere des Rahmens, aufgrund des Alters mitunter zu Schäden führen kann (z.B. Rahmenrisse). Bei der Fahrt mit dem originalen DDR-Kindersitz über dem Motortunnel ist das Mitführen eines Mopedanhängers nicht zulässig, unabhängig davon, ob noch ein Mitfahrer auf der Sitzbank mitfährt oder nicht.

Eine gute Alternative zum originalen DDR-Kindersitz ist der Universalkindersitz der Firma Stamatakis, der sich ohne Probleme auf der Sitzbank hinter dem Fahrer montieren lässt.