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Beleuchtung

Zu den Beleuchtungseinrichtungen bei der Simson Schwalbe zählen...

der Frontscheinwerfer,
das Rücklicht mit Bremslicht,
die Fahrtrichtungsanzeiger,
das Parklicht,
die Tachobeleuchtung
und die Leerlauf-Anzeige (wenn vorhanden).

Übersicht Glühlampen
(1) =
Soffitte für Fahrtrichtungsanzeiger
(2) =
Glühlampe für Tachobeleuchtung & für Parklicht; Glühlampe für Leerlauf-Anzeige
(3) =
Glühlampe für Bremslicht
(4) =
Glühlampe für Rücklicht
(5) =
Bilux-Glühlampe für Frontscheinwerfer


An den Beleuchtungseinrichtungen dürfen grundsätzlich keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden, da sie Bestandteil der Allgemeinen Betriebserlaubnis sind. Bauliche Veränderungen hätten somit ein erlöschen der Betriebserlaubnis zur Folge.
Daher ist es auch unzulässig werksmäßig vorhandene Blinker zu entfernen. Fahrzeuge, die ab Werk ohne Blinker ausgestattet waren (bestimmte N-Modelle) dürfen selbstverständlich auch ohne Blinker gefahren werden. Ein nachrüsten ist aber ebenfalls möglich und empfehlenswert.

Achten Sie auch darauf, dass alle verbauten Leuchtmittel ein entsprechendes Prüfzeichen (i.d.R. eine Wellenlinie) besitzen. Oftmals ist dies bei Nachbau-Ersatzteilen (z.B. Blinker-Gläser, Frontscheinwerfer, Rücklichtglas, Glühlampen, insbesondere Blinker-Soffitten) nicht der Fall, wodurch strenggenommen die ABE erlischt. Um dies zu umgehen, müssten solche Bauteile eingetragen werden, was sehr kostspielig ist und i.d.R. auch nicht ohne weiteres möglich ist, da die Beleuchtungseinrichtungen den heutigen Sicherheitsansprüchen im Straßenverkehr nicht mehr genügen.
Im Falle eines Unfalls könnte dies eine Rolle spielen und zu erheblichen Nachteilen bei der Schadensregulierung und Schuldfrage führen. Daher ist es ratsam insbesondere originale DDR-Blinkergläser oder Rücklichtgläser aus Lagerbeständen aufzukaufen. Diese Bauteile besitzen noch die alte DDR-Prüfgenehmigung und dürfen im Zuge des Bestandsschutzes weiterverwendet werden.

Die verbauten Leuchtmittel entnehmen Sie bitte der Tabelle: