Die Simson Schwalbe besitzt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h laut Zulassungspapieren, d.h. bedeutet, dass sie weder auf Autobahnen noch auf Kraftfahrstraßen gefahren werden darf.
Für die Nutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen in Deutschland ist eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) vorgeschrieben, die über 60 km/h (= mind. 61 km/h müssen in den Zulassungspapiern eingetragen sein) liegen muss, wodurch das Befahren solcher Straßen unzulässig ist. Geregelt wird dies im §18 I StVO.
§18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; [ ... ]